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Die Satzung des Fördervereins

...Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er hat die Aufgabe, das Institut für Versicherungswissenschaft bei der Durchführung seiner Ziele zu unterstützen, die Pflege der versicherungswissenschaftlichen Forschung und Lehre, insbesondere auch die wissenschaftliche und praktische Ausbildung des Nachwuchses zu fördern und die Beziehungen zwischen Wissenschaft und Praxis zu vertiefen. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke....

Lesen Sie hier die ganze Satzung des Vereins der Förderer des Instituts für Versicherungswissenschaft an der Universität zu Köln e.V in der aktuellen Version von 2022.